|
Krankschreibung - Arbeitsunfähigkeit |
- Gerichtsurteil vom (LAG Rheinland-Pfalz, Az.: 5 Sa 540/99, BB 2000, 155)
Ein Arbeitnehmer, der während einer ärztlichen attestierten Arbeitsunfähigkeit sich genesungswidrig verhält, begeht eine vorsätzliche Vertragspflichtverletzung, die ihn dem Arbeitgeber gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Die Schadensersatzpflicht erstreckt sich auf allen Aufwendungen des Geschädigten, soweit sie nach den Umständen des Falles als notwendig anzusehen sind. Dazu können auch die Kosten für die Beauftragung einer Detektei gehören, wenn konkrete Verdachtsmomente dazu Anlass gegeben haben.
Hinweis - das ist keine Rechtsauskunft!
Dieses Urteil dient lediglich der allgemeinen Information!
Für weitere juristische Fragen im Einzelfall, kontaktieren Sie bitte einen zugelassenen Rechtsbeistand (Rechtsanwalt) Ihrer Wahl. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen!
|