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Betriebsausgabe absetzbar (Detektei)
Gerichtsurteile - Unberechtigten Wohnungskündigung wegen Eigenbedarfs



  • Gerichtsurteil vom (Finanzgericht Hessen, Az.: 8 K 3370/88, EFG. 89, S. 576)

Ist der Auftraggeber einer Detektei ein Gewerbetreibender oder Freiberufler, so ist in der Regel die Rechnung einer Detektei als Betriebsausgabe absetzbar.


direktei® HinweisHinweis - das ist keine Rechtsauskunft!


Dieses Urteil dient lediglich der allgemeinen Information!


Für weitere juristische Fragen im Einzelfall, kontaktieren Sie bitte einen zugelassenen Rechtsbeistand (Rechtsanwalt) Ihrer Wahl. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen!

 
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