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Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten
Gerichtsurteile - Detektivkoten


  • Gerichtsurteil (Bestätigung von BAG, BB 1987, 689) - (BAG-Urt. v. 17.9.1998 - 8 AZR 5/97)

Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anläßlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt wird.


direktei® HinweisHinweis - das ist keine Rechtsauskunft!


Dieses Urteil dient lediglich der allgemeinen Information!


Für weitere juristische Fragen im Einzelfall, kontaktieren Sie bitte einen zugelassenen Rechtsbeistand (Rechtsanwalt) Ihrer Wahl. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen!

 
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