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Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten |
- Gerichtsurteil (Bestätigung von BAG, BB 1987, 689) - (BAG-Urt. v. 17.9.1998 - 8 AZR 5/97)
Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden
eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der
Arbeitgeber anläßlich eines konkreten Tatverdachts gegen den
Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt
und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt
wird.
Hinweis - das ist keine Rechtsauskunft!
Dieses Urteil dient lediglich der allgemeinen Information!
Für weitere juristische Fragen im Einzelfall, kontaktieren Sie bitte einen zugelassenen Rechtsbeistand (Rechtsanwalt) Ihrer Wahl. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen!
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