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Wohnungskündigung wegen Eigenbedarfs |
- Gerichtsurteil vom (AG. Hamburg, Az. 38 C 110/96)
Mieter, die in einem Räumungsprozess mit Hilfe eines Detektivs die Eigenbedarfsgründe des Vermieters als unrichtig entlarven, können die Detektivkosten vom Vermieter zurückverlangen.
Hinweis - das ist keine Rechtsauskunft!
Dieses Urteil dient lediglich der allgemeinen Information!
Für weitere juristische Fragen im Einzelfall, kontaktieren Sie bitte einen zugelassenen Rechtsbeistand (Rechtsanwalt) Ihrer Wahl. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen!
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