Mainz, Landeshauptstadt des Bundesland Rheinland-Pfalz, ist im unmittelbaren Einzugsbereich der Hauptniederlassung der Firma direktei gelegen. Ihr Detektivdienstleister für Mainz, verfügt über hervorragende Kontakte und Ortskenntnisse in Mainz und Umgebung.
Regelmäßig sind die Ermittler / Detektive der direktei während Observationen und Recherchen in Mainz zugegen. Gern beraten wir Sie umfassend, kompetent und sachorientiert im Rahmen des innovativen DirektKonzept.
V ereinbaren
Sie via Telefon, E-Mail, Kontaktformular oder Fax einen kompetenten und
selbstverständlich kostenlosen Beratungstermin mit der Detektei direktei. Auf Wunsch direkt vor Ort, bei Ihnen in Mainz.
Fallbeispiel:
Die Reformierung der Düsseldorfer Tabelle 2008 machte die Auftraggeberin der direktei Marion B. aus der Umgebung von Mainz stutzig. Viel zu lange hatte sie verdrängt, dass der von ihr seit drei Jahren geschiedene Vater der gemeinsamen Tochter, für die heute sechsjährige womöglich zu wenig Kindesunterhalt zahlt.
Aus der Publikation der neuen Düsseldorfer Tabelle entnahm Marion B., dass die Mindesttabellenunterhaltssätze (d. h. unterste Unterhaltsstufen) und auch die Tabellenunterhaltsbeträge in allen Altersstufen in erheblichem Umfang erhöht worden.
Was bedeutete das für sie und ihre Tochter?
Das Kind war im Mai 2008 sechs Jahre alt geworden. Somit rückte das Mädchen in die nächst höhere Kategorie, also zum Beispiel:
- hat ein Kind im Alter von 0 – 5 Jahren Anspruch auf einen Mindesttabellenunterhalt statt bisher in Höhe von monatlich 202 Euro auf nunmehr 279 Euro
- ein Kind im Alter von 6 – 11 Jahren statt bisher monatlich 245 Euro nunmehr 322 Euro
- ein Kind im Alter von 12 – 17 Jahren statt monatlich 288 Euro jetzt monatlich 365 Euro
- ein Kind ab 18 Jahren statt eines Betrages in Höhe von monatlich 389 Euro nunmehr 408 Euro monatlich
bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, bemisst sich der Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Tabelle.
Wie wird aber nun der „offizielle“ Netto-Verdienst des Vaters angerechnet?
Das gemeinsame 6-jährige Kind, das im Haushalt der Mutter lebt begehrt Unterhalt vom Vater, der monatlich zum Beispiel netto einen Betrag in Höhe von 1.600 Euro verdient. (dies ist auch der tatsächliche Nettoverdienst des Ex-Mann der Mandantin).
Jetzt wird der geschiedene Mann der Auftraggeberin wie folgt berechnet werden müssen:
- 1.600 Euro abzüglich 5% für berufsbedingte Aufwendungen mit 80 Euro, verbleiben anrechnungsfähig monatlich 1.520 Euro. Also ist der Kindesvater einzugruppieren in Einkommensstufe 2 (Einkommen von 1.501 Euro - 1.900 Euro) der Düsseldorfer Tabelle.
Aufgrund des Alters des Kindes der Auftraggeberin ist die 2. Altersstufe (6-11 Jahre) maßgeblich.
Damit ergibt sich ein Tabellenunterhalt zugunsten des Kindes in Höhe von monatlich 339 Euro. Von diesem Betrag in Abzug zu bringen ist das hälftige Kindergeld mit monatlich 77 Euro, sodass sich ein zu zahlender Unterhaltsbetrag in Höhe von monatlich 262 Euro ergeben müsste.
Marion B. war ganz klar, dass ihr Geschiedener nicht sein tatsächliches monatliches Gesamteinkommen für die Berechnung der Unterhaltsleistungen für sein Kind angab.
Der Lebenswandel des „Ex“ war schon vor und während der Ehe recht ausschweifend.
Es musste immer ein schneller Wagen der neusten Charge sein, nebst Überseereisen etc.
Auch hatte sich Johannes B. (geschiedener Mann der Auftraggeberin) nach der Scheidung mit seiner neuen Lebensgefährtin ein altes Haus mit Hof in den Weinbergen erworben, das er seit dem aufwendig renoviert und umgebaut hatte.
Nur der Verdienst seiner „offiziellen“ Tätigkeit als angestellter Weinvertreter waren von Johannes B. bislang angerechnet worden.
Das er einen nicht zu unterschätzenden Nebenverdienst haben musste, schien für die Auftraggeberin der direktei außer Zweifel.
Wie das aber nachweisen?
Ihr Rechtsanwalt empfahl Marion B. die bekannte Fachdetektei mit Stammsitz in Frankfurt/Niederrad, direktei ° DIE DIREKT DETEKTEI.
Im umfangreichen, kostenlosen Beratungsgespräch der Auftraggeberin mit der Privat- und Wirtschaftsdetektei direktei wurde als Konzept erarbeitet, dass mit den detektivischen Maßnahmen Observation und Recherche die benötigten gerichtsverwertbaren Beweise durch die direktei zu erbringen wären.
Im Rahmen des innovativen DirektKonzept der direktei erteilte Marion B. den Auftrag an den Detektivdienstleister aus dem Rhein-Main-Gebiet, auf Grundlage eines limitierten Dienstvertrag.
Mehrtägige aufwendige Observationen der Zielperson folgten. Die Ermittlerinnen und Ermittler dokumentierten dabei gerichtsverwertbar, dass Johannes B. während und nach Beendigung seiner Fahrten als Vertreters eines namhaften Weinguts aus der Pfalz, Hausbesuche bei eigenen Klienten, zum Zwecke des Verkaufs von Versicherungen tätigte.
Durch weitere detektivische Maßnahmen, im Rahmen der umfangreichen Recherchen zu Johannes B., erbrachte das erfahrene Team aus Berufsermittlern Dokumente, die zweifelsfrei die Nebeneinnahmen der Zielperson belegten.
Daraus ging hervor, dass der geschiedene Ehemann der Marion B. durchschnittlich 1200,- € bis 1500,-€ hinzu verdiente!
Somit verfügt Johannes B. monatlich netto über ca. 3000,- € Einnahmen.
Was bedeutet das in Bezug auf die „Düsseldorfer Tabelle“?
Die Zielperson (Unterhaltsschuldner) kommt damit in die Einkommensgruppe 5 der Düsseldorfer Tabelle und wird entsprechend unter Berücksichtigung des so genannten notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) der nach Abzug des zu zahlenden Unterhalts verbleibt, neu eingestuft.
Im beschriebenen Fall wurde Johannes B. sehr schnell einsichtig, wohl weil er auch nicht wollte, dass sein eigentlicher Arbeitgeber Kenntnis davon erhält, dass sein Angestellter während der Arbeitszeit noch privat Versicherungen verkauft.
In der außergerichtlichen Einigung seitens des Rechtsanwalts der Mandantin der direktei
und dem Unterhaltsschuldner Johannes B. wurde beiderseitig vereinbart, dass die Zielperson, lt. Urteil des OLG - Koblenz, Urteil v. 09.04.202 - 11 WF 70/02, für die entstandenen Detektivkosten aufkommt!
- Aus Diskretionsgründen sind im Beitrag die Namen der Beteiligten verändert worden.
***Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Mandantin der
direktei ° DIE DIREKT DETEKTEI mit dem etwas anderen Konzept***
|