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Ermittlungskosten sind erstattungsfähig |
- Gerichtsurteil vom (LG Köln, 8.8.1983, Az.: 9T 106/83)
In der Zwangsvollstreckung sind Ermittlungskosten einer Detektei zur
Einholung von Auskünften über Anschrift, Arbeitgeber, Vermögenslage und
Kreditwürdigkeit des Schuldners - auch wenn sie erfolglos waren -
notwendig und erstattungsfähig.
Hinweis - das ist keine Rechtsauskunft!
Dieses Urteil dient lediglich der allgemeinen Information!
Für weitere juristische Fragen im Einzelfall, kontaktieren Sie bitte einen zugelassenen Rechtsbeistand (Rechtsanwalt) Ihrer Wahl. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen!
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